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Fürst Artikel
Fürst (lat. princeps = der Erste, davon engl. u. franz. prince) ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems in dem Alten Reich der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen waren. Ethymologisch ist das deutsche Wort Fürst mit dem engl. the first = "der Erste" verwandt.
In den fränkischen Königreichen und später in dem Heiligen Römischen Reich (HRR) waren Fürsten die Landesherren nachdem König bzw. Kaiser, das heißt königliche Amtsträger mit teils erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch kirchlichen Herrschaftsbereich.
Zum Fürstenstand zählten in dem Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen. Als geistliche Fürsten wurden Erzbischöfe, Bischöfe und manche Äbte genannt. In dem Hochmittelalter wählten die Fürsten den König, später war dieses Recht den sieben Kurfürsten vorbehalten.
Mit dem Ende des Alten Reiches wurden viele deutsche Fürsten souveräne Herrscher ihres Landes. Die anderen, deren Territorium unter die Herrschaft eines anderen Staates kam, behielten den Fürstentitel als Ehrenprädikat.
Heute werden in Europa noch die beiden Kleinstaaten Monaco und Liechtenstein von Fürsten regiert.
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